Lt. Heilmittelkatalog ist bei bestimmten IS (Indikationsschlüsseln) die Verordnung einer oder mehrerer Schienen auf dem Ergotherapie – Rezept Nr. 13 (blau oder rosa oder BG-Verordnung) möglich.
Die Schienenverordnung ist lt. Heilmittelkatalog jedoch nur in Verbindung mit ergotherapeutischer Behandlung zulässig.
Die Verordnung der Schienen ist für den Arzt extrabudgetär.
Die Schienenbeschreibung (Kleinertschiene, Quengelschiene usw.) tragen Sie bitte auf dem Ergotherapie – Rezept
an der Stelle
“ Gegebenfalls neurologische, / psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten“ ein.

Diagnosegruppe SB 2: Höchstmenge je Verordnung 10 x, orientierende Behandlungsmenge: bis zu 40 Einheiten

Öffnungszeiten
Mo, Di und Do 7:30 – 19:00 Uhr
Mi und Fr 8:00 – 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 06691-263873